Vor Veröffentlichung Dieser Vertrag ist sorgfältig nach dem tatsächlichen Verhalten der Software verfasst, aber keine Rechtsberatung. Er gehört von fachkundiger Stelle geprüft, bevor er einem Kunden vorgelegt wird.
Dieser Vertrag regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die wir im Auftrag unserer Kunden durchführen. Er ist Bestandteil des Vertrags über die Nutzung von Fleetman und gilt ergänzend zu den Nutzungsbedingungen.
| Verantwortlicher („Kunde“) |
offen Firmenwortlaut, Anschrift, Firmenbuchnummer und vertretungsbefugte Person des Kunden eintragen. |
|---|---|
| Auftragsverarbeiter („wir“) |
Saglam Invest GmbH Mosetiggasse 1A/2, 1230 Wien, Österreich FN 608956z, Handelsgericht Wien · UID ATU80397214 Marke S-Vision · Produkt Fleetman |
- 1. Gegenstand und Dauer
- 2. Weisungsbindung
- 3. Vertraulichkeit
- 4. Sicherheit der Verarbeitung
- 5. Unterauftragsverarbeiter
- 6. Rechte betroffener Personen
- 7. Unterstützung des Kunden
- 8. Rückgabe und Löschung
- 9. Nachweise und Überprüfungen
- 10. Haftung und Schlussbestimmungen
- Anhang 1 — Was wir verarbeiten
- Anhang 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen
- Anhang 3 — Unterauftragsverarbeiter
1. Gegenstand und Dauer
Wir stellen dem Kunden die Software Fleetman zur Verfügung und betreiben sie für ihn. Dabei verarbeiten wir personenbezogene Daten ausschließlich für den Kunden und nach dessen Weisung.
Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der Daten und die Kategorien betroffener Personen sind in Anhang 1 beschrieben.
Dauer: Die Verarbeitung beginnt mit der Bereitstellung der Instanz und endet mit dem Ende des Nutzungsvertrags. Die Pflichten nach Punkt 8 gelten darüber hinaus bis zur vollständigen Löschung.
Wer entscheidet was. Der Kunde entscheidet, welche Daten seiner Beschäftigten erfasst werden und wozu — er ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Wir entscheiden das nie. Unsere Rolle beschränkt sich darauf, die Software bereitzustellen und zu betreiben.
2. Weisungsbindung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, einschließlich bei Übermittlungen in Drittländer. Als Weisung gelten dieser Vertrag, der Nutzungsvertrag und die Einstellungen, die der Kunde in der Software selbst vornimmt.
Einzelweisungen sind in Textform an office@fleetman.at zu richten. Mündliche Weisungen bestätigen wir in Textform.
Sind wir nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, teilen wir dem Kunden diese Anforderung vor der Verarbeitung mit, sofern das Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Wenn eine Weisung rechtswidrig erscheint (Art. 28 Abs. 3 letzter Satz DSGVO), teilen wir das dem Kunden unverzüglich mit. Wir dürfen die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
3. Vertraulichkeit
Wir setzen zur Verarbeitung nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Tätigkeit fort.
Die mit der Verarbeitung befassten Personen werden mit den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht.
4. Sicherheit der Verarbeitung
Wir treffen die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie sind in Anhang 2 beschrieben.
Die Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt. Wir dürfen sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen dokumentieren wir.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten melden wir dem Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Die Meldung enthält, soweit bekannt: Art der Verletzung, betroffene Kategorien und ungefähre Zahl der Datensätze, wahrscheinliche Folgen und die ergriffenen Maßnahmen. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde obliegt dem Kunden.
5. Unterauftragsverarbeiter
Der Kunde erteilt die allgemeine Genehmigung zur Heranziehung weiterer Auftragsverarbeiter. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eingesetzten sind in Anhang 3 benannt und damit genehmigt.
Beabsichtigen wir, einen weiteren Unterauftragsverarbeiter hinzuzuziehen oder einen bestehenden zu ersetzen, teilen wir das dem Kunden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund widersprechen. Widerspricht er, kann jede Seite den Nutzungsvertrag zum geplanten Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
Wir verpflichten jeden Unterauftragsverarbeiter schriftlich auf Datenschutzpflichten, die denen dieses Vertrags entsprechen. Kommt er seinen Pflichten nicht nach, haften wir dem Kunden gegenüber für dessen Verhalten wie für eigenes.
Die Kette geht weiter. Unser Hoster setzt seinerseits Unterauftragsverarbeiter ein. Sie sind in Anhang 3 mit aufgeführt, damit die Kette vollständig nachvollziehbar ist — auch wenn wir sie nicht selbst beauftragen.
6. Rechte betroffener Personen
Betroffene Personen wenden sich mit ihren Rechten an den Kunden. Erreicht uns eine Anfrage direkt, leiten wir sie unverzüglich an den Kunden weiter und teilen der anfragenden Person mit, dass wir das getan haben. Wir beantworten sie nicht selbst.
Wir unterstützen den Kunden mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, Anträgen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nachzukommen.
Ein Großteil davon ist in der Software selbst angelegt: Der Kunde kann Datensätze jederzeit einsehen, ändern, löschen und vollständig exportieren, ohne uns dafür zu beauftragen.
7. Unterstützung des Kunden
Wir unterstützen den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der uns zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung seiner Pflichten aus Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei:
- der Sicherheit der Verarbeitung;
- der Meldung von Verletzungen an die Aufsichtsbehörde und der Benachrichtigung betroffener Personen;
- einer Datenschutz-Folgenabschätzung und einer allfälligen vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde.
Unterstützungsleistungen, die über die Bereitstellung vorhandener Informationen und Funktionen hinausgehen und nicht auf einem von uns zu vertretenden Umstand beruhen, vergüten wir nach Aufwand.
8. Rückgabe und Löschung
Nach Beendigung des Nutzungsvertrags stellen wir dem Kunden seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung und löschen sie anschließend, einschließlich aller Kopien.
offen Fristen eintragen — vorgeschlagen: Bereitstellung des Exports innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, Löschung 30 Tage nach Bereitstellung.
Sicherungen werden nicht gesondert gelöscht, sondern laufen nach ihrem Aufbewahrungszeitraum aus. Dieser beträgt derzeit die letzten sieben Sicherungen je Kunde; danach sind die Daten auch dort nicht mehr vorhanden.
Eine gesetzliche Pflicht zur weiteren Aufbewahrung bleibt unberührt. In diesem Fall schränken wir die Verarbeitung entsprechend ein, statt zu löschen.
9. Nachweise und Überprüfungen
Wir stellen dem Kunden auf Anfrage alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind, und ermöglichen Überprüfungen.
Überprüfungen werden mit angemessener Vorlaufzeit, während der üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebsablaufs durchgeführt. Sie dürfen den Betrieb anderer Kunden nicht beeinträchtigen und keine Daten anderer Kunden offenlegen.
Wir können den Nachweis auch durch die Vorlage geeigneter Dokumentation oder eines Prüfberichts erbringen.
10. Haftung und Schlussbestimmungen
Für die Haftung gelten die Regelungen des Nutzungsvertrags. Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Nutzungsvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Wien sachlich zuständige Gericht, sofern der Kunde Unternehmer ist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anhang 1 — Was wir verarbeiten
Gegenstand und Zweck
Bereitstellung und Betrieb einer Fuhrparkverwaltung: Verwaltung von Fahrzeugen und den ihnen zugeordneten Personen, Fristenüberwachung, Kostenerfassung, Dokumentenablage und Nachweisführung gegenüber Prüfstellen.
Art der Verarbeitung
Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln an die vom Kunden bestimmten Empfänger, Einschränken, Löschen und Vernichten — jeweils mittels der Software und im Rahmen ihres Funktionsumfangs.
Kategorien betroffener Personen
- Beschäftigte des Kunden, denen ein Fahrzeug zugeordnet ist oder die eines lenken (Fahrerinnen und Fahrer);
- Beschäftigte des Kunden mit Verwaltungsaufgaben (Benutzerkonten);
- externe Ansprechpersonen, die der Kunde erfasst — etwa bei Werkstätten, Reifenservices, Leasinggesellschaften und Versicherungen.
Art der personenbezogenen Daten
| Bereich | Daten |
|---|---|
| Stammdaten | Vor- und Nachname, Privatanschrift, Postleitzahl und Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Position, Eintrittsdatum, zugeordnete Gesellschaft und Standort |
| Führerschein | Führerscheinnummer, Ablaufdatum, Klassen sowie Scans der Vorder- und Rückseite; Protokoll der wiederkehrenden Kontrollen mit Zeitpunkt, Ergebnis und prüfender Person |
| Lichtbild | Profilfoto, sofern hinterlegt |
| Fahrzeugbezug | Zuordnung von Fahrzeug und Person mit Verlauf, Kilometerstände mit Herkunft der Angabe, Übergabeprotokolle mit Fotos und Unterschrift |
| Fahrten | bei gebuchtem Fahrtenbuch: Datum, Kilometerstände, Art der Fahrt sowie bei dienstlichen Fahrten Ziel und Zweck. Bei privaten Fahrten und beim Arbeitsweg werden Ziel und Zweck nicht erhoben. |
| Vorfälle | Schadensmeldungen mit Beschreibung, Fotos und Verschuldensangabe; Strafzettel mit Tatzeit, Delikt und der Antwort der betroffenen Person auf die Lenkererhebung |
| Kosten | Tank- und Ladevorgänge, Betriebsstoffe und Nebenkosten mit Belegfotos; bei gebuchtem Modul die Sachbezugswerte für die Lohnverrechnung |
| Konten und Protokolle | Anmeldename, Rolle und Berechtigungen, Zeitpunkt der letzten Anmeldung; Änderungsprotokoll darüber, wer wann welchen Datensatz angelegt, geändert oder gelöscht hat, samt IP-Adresse |
| Standort | punktuell und nur, wenn eine Person sie beim Erfassen eines Belegs oder einer Schadensmeldung bewusst freigibt. Es gibt keine laufende Ortung und kein Bewegungsprofil. |
Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind nicht vorgesehen. Die Software sieht keine Felder dafür vor, und der Kunde darf solche Daten nicht einstellen. Das Lichtbild auf einem Führerscheinscan wird nicht zur eindeutigen Identifizierung ausgewertet und ist daher kein biometrisches Datum im Sinne der Verordnung.
Anhang 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen
Diese Aufstellung beschreibt den tatsächlichen Stand. Wo eine Maßnahme geplant, aber noch nicht umgesetzt ist, steht das ausdrücklich dabei — eine zugesicherte Maßnahme, die es nicht gibt, wäre im Schadensfall wertlos.
Vertraulichkeit
- Trennung je Kunde: eigener Container und eigene Datenbankdatei je Kunde. Keine gemeinsame Datenhaltung, in der ein Programmierfehler fremde Datensätze sichtbar machen könnte.
- Verschlüsselung im Ruhezustand: die Datenbank liegt verschlüsselt auf dem Datenträger.
- Verschlüsselung bei der Übertragung: ausschließlich TLS, mit automatischer Weiterleitung von unverschlüsselten Aufrufen.
- Zugangskontrolle: Rollen- und Rechteverwaltung mit fünf Rollen, Beschränkung auf einzelne Gesellschaften und Standorte. Die Filterung erfolgt serverseitig; eine erratene Adresse führt nicht an fremde Daten.
- Serverzugang nur mit persönlichem Schlüssel, kein Kennwortzugang.
- Dokumente sind nur für angemeldete Personen mit Zugriff auf das jeweilige Fahrzeug abrufbar.
Integrität
- Änderungsprotokoll über alle fachlichen Datenänderungen, nicht abschaltbar.
- Fahrtenbuch: jede nachträgliche Änderung wird mit Zeitpunkt, Person und Begründung protokolliert; Ausgaben tragen eine Prüfsumme über Fahrten und Änderungsprotokoll.
- Ausgaben: Excel- und PDF-Ausgaben können keine Formeln oder Dateiverweise aus Freitext ausführen.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Sicherungen: automatisch vor jeder Aktualisierung sowie nächtlich; aufbewahrt werden die letzten sieben je Kunde.
- geplant Verschlüsselung der Sicherungen und Ablage an einem zweiten Ort. Derzeit liegen die Sicherungen unverschlüsselt auf demselben Server. Bis zur Umsetzung gilt: Der Schutz der Sicherungen entspricht dem Schutz des Servers, nicht mehr.
- Überwachung der Erreichbarkeit mit Benachrichtigung bei Ausfall.
Verfahren zur Überprüfung
- Protokolle: Zugriffsprotokolle des Webservers werden 14 Tage aufbewahrt und danach automatisch gelöscht; Systemprotokolle sieben Tage.
- Prüfläufe: automatisierte Tests vor jeder Veröffentlichung; Abweichungen blockieren die Auslieferung.
- Trennungskontrolle wird durch eigene Tests überwacht, die den Zugriff über Rollengrenzen hinweg prüfen.
Anhang 3 — Unterauftragsverarbeiter
Von uns beauftragt
| Unternehmen | Leistung | Ort und Anmerkung |
|---|---|---|
| Hostinger International Ltd. 61 Lordou Vironos str. 6023 Larnaca, Zypern |
Betrieb des Servers; Versand der E-Mails der Plattform | Serverstandort Frankfurt am Main, Deutschland. Auftragsverarbeitungsvertrag besteht (Data Processing Agreement, Bestandteil der Nutzungsbedingungen). offen prüfen, welche Hostinger-Gesellschaft auf der Rechnung steht. |
| OpenAI Ireland Limited 1st Floor, The Liffey Trust Centre 117–126 Sheriff Street Upper Dublin, D01 YC43, Irland |
automatische Auswertung hochgeladener Belege und Dokumente | Nur bei gebuchtem Modul „KI-Belegerkennung“. Ohne dieses Modul verlässt kein Dokument das Rechenzentrum; die Erkennung läuft dann vollständig auf dem Server. Verwendet wird ausschließlich die kostenpflichtige Schnittstelle, bei der die übermittelten Inhalte vertraglich nicht zum Training von Modellen verwendet werden. |
| Push-Dienste der Browser-Hersteller (Google, Mozilla, Apple) |
Zustellung von Browser-Benachrichtigungen | Nur wenn eine Person Benachrichtigungen aktiviert. Übertragen wird das technische Abonnement des Geräts und der Meldungstext. |
| OpenStreetMap Foundation | Kartenmaterial und Adresssuche | Nur beim Öffnen der Flottenkarte. Dabei wird die IP-Adresse der aufrufenden Person übertragen. Die Seite ist ausschließlich für Administratoren erreichbar. |
Vom Kunden selbst veranlasst
Trägt der Kunde einen eigenen Mailserver oder eine Tankkartenschnittstelle ein, nutzt er seine eigene Infrastruktur beziehungsweise seine eigene Vertragsbeziehung. Wir sind dann nicht Auftraggeber dieser Dienste.
- Microsoft (Exchange, Graph) — Versand über das Postfach des Kunden, wenn er es einträgt.
- Tankkartenanbieter — Abruf der Umsätze zum Kartenkonto des Kunden, bei gebuchtem Modul.
Weitere Glieder der Kette
Unser Hoster setzt seinerseits Unterauftragsverarbeiter ein. Nach seinem Data Processing Agreement (Appendix 3) sind das derzeit: Amazon Web Services, Google Cloud, Cloudflare, MailChannels, Proofpoint, Anthropic Ireland und Spectra Tech. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung unter hostinger.com/legal/dpa.
offen Fassung und Datum eintragen, sobald die rechtliche Prüfung abgeschlossen ist.